Harald Schippl MRICS
Immobilienbewertung mit Erfahrung & Vertrauen

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen
Über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und tiefgehende Marktkenntnis bilden die Basis für fundierte Bewertungen und präzise Gutachten.
Schwerpunkte:
- Baugründe
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Reihen- und Doppelhausanlagen sowie
- Wohnungseigentum
In der vom Gerichtshofpräsidenten geführten SV-Liste besteht mein Eintrag seit dem Jahre 2010.
www.sdgliste.justiz.gv.at
Umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um Immobilien:
Leistungen im Überblick:
- Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten
- Beratung beim Kauf von Grundstücken & Gebäuden
- Ermittlung von Herstellungskosten, Unterstützung bei bautechnischen Entscheidungen
- Projekt- und Verwertungsstudien
- SCHNELL: Privatgutachten in der Regel innerhalb von 14 Tagen
- TRANSPARENT: klare Abläufe, faire Honorare
- SICHER: Gutachten nach Ö-Normen, dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und internationalen Standards
Für ein Vorgespräch rufen Sie bitte folgende Telefonnummer:
Oder schicken Sie eine Nachricht:
Ablaufschema und Methodik
Vorgespräch
- Erläuterung des Gutachtenszwecks und Bewertungsumfanges
- Terminvereinbarung für Objektbesichtigung und Gutachtenerstellung
- Honorarvereinbarung
Befund und Gutachten
werden auf Basis folgender Unterlagen und Informationen erstellt:
Grundbuchsdaten
- Erhebung von grundstücksbezogenen Rechten und Lasten
- z.B.: Fruchtgenuss, Wohnrecht, Wegerecht, Leibrente, Pfandrecht
- Baurecht etc.
Grundstücksdaten
- Mikro- und Makrolage / Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Umgebung
- Grundstücksdatenbank / Digitale Katastralmappe (DKM)
- Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamtes
- Vergleichswerterhebung von gleichartigen Grundstücken
Behördenerhebungen
- z.B.: Baubescheide, Bau- und Lagepläne, Benützungsbewilligungen
- Grundaufschließung und Grundanschlussleistungen
- Flächenwidmung und deren Bebauungsbestimmung
Methodik und Qualität
Meine Befunde und Gutachten entsprechen:
- den Ö-Normen, dem Liegenschaftsbewertungsgesetz sowie
- den Vorschriften und Standesregeln für Gerichtssachverständige
www.sachverstaendige.at - Jedem Gutachten ist eine Fotodokumentation angeschlossen.
Den Verkehrswert ermittle ich, entsprechend dem internationalen Standard, je nach Anlassfall, aus folgenden normierten Verfahren:
- Vergleichswertmethode
- Sachwertmethode
- Ertragswertmethode
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)
Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das/ die jeweilige Gericht/ Behörde bzw der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie inbesondere etwaiges Recht auf Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.